ZWB

Informationen zum ZWB (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter)

Nach den Terroranschlägen vom 11. September auf die USA haben sich viele Länder/Regionen zusammengeschlossen, um den Terrorismus zu bekämpfen. C-TPAT und CSI (Container Security Initiatives), die von den USA eingeführt wurden, waren Teil dieser Initiative. Die EU hat im Dezember 2006 den Zollkodex der Gemeinschaft und seine Durchführungsbestimmungen geändert. Dieser bietet Händlern (Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten), die die Konformitätskriterien für die Ladungssicherheit erfüllen, begünstigte Zollverfahren. Am 1. Januar 2008 treten die Bestimmungen für das ZWB-Programm in Kraft. Darüber hinaus ist es für Händler obligatorisch geworden, den Zollbehörden vorab Informationen über Waren zu liefern, die ab dem 1. Juli 2009 ins EU-Zollgebiet gebracht oder aus diesem Gebiet hinaus befördert werden. Den ZWB-zertifizierten Unternehmen wird ein optimierter Ansatz für Zollverfahren gewährt, den unsere europäischen Tochtergesellschaften bereits beantragt haben. Er befindet sich derzeit in Vorbereitung.

Unser Ansatz in Japan

Das geänderte Zollgesetz wurde 2007 mit dem Ziel erlassen, das bestehende Verfahren zur vereinfachten Ausfuhranmeldung zu überarbeiten. Bei diesem neuen Gesetz handelt es sich um die japanische Version des ZWB-Programms. Es bietet Exporteuren, die die hohen Konformitätsstandards erfüllen, eine bevorzugte Behandlung sowie ein Qualifizierungssystem, um diese Bevorzugung aufrechtzuerhalten.
Nippon Express wurde 2008 als erstes landesweites Unternehmen dafür zugelassen, von diesem neuen Verfahren zu profitieren. Wir sorgen für die Durchsetzung des Compliance-Managements, um sowohl den Lagerbetrieb unter Zollverschluss als auch die Zollverfahren ordnungsgemäß zu ermöglichen.

Unser globaler Ansatz

In europäischen Regionen wurde Nippon Express (Nederland) B.V. von den Zollbehörden als eines der Pilotunternehmen für dieses System ausgewählt und erhielt im Mai 2008 als erster japanischer Spediteur in Europa die entsprechende Zulassung. Dies spiegelt das Vertrauen wider, das die Zollbeamten über viele Jahre hinweg dank der soliden Leistung von Nippon Express aufbauen konnten.

Unsere Konzernunternehmen in Italien, Irland, Deutschland, Polen, der Tschechischen Republik, Ungarn, Österreich, Spanien, Großbritannien, Belgien und Frankreich sind nun ebenfalls zugelassen. In anderen Regionen sind zum aktuellen Zeitpunkt Konzernunternehmen in Korea, Kanada, Taiwan, Indien, Thailand, China und Indonesien zugelassen.

Bei der Vergabe dieser Qualifikation wurden verschiedene Aspekte berücksichtigt:

  • Einhaltung der Vorschriften in der Zollabfertigung
  • Betrieb eines geeigneten internen Kontrollsystems für Logistik- und Zollabfertigungsverfahren
  • Solide Finanzlage
  • Implementierung eines geeigneten Sicherheitsmanagementsystems
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